Nutzen Sie steuerliche Vorteile dank der Sachzuwendungsfreigrenze für sich. Denn Mitarbeitern könnenmonatliche Sachgeschenkeim Wert von bis zu 50 Euro (brutto, inklusive Versandkosten) steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. Zupersönlichen Anlässenwie Geburtstagen, Jubiläen oder Hochzeiten können Sachgeschenke im Wert von bis zu 60 Euro (brutto, inklusive Versandkosten) steuer- und sozialversicherungsfrei übergeben werden. Unternehmer können ihreGeschenke an Geschäftspartnerbis 35 Euro pro Person und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben absetzen. FürKleinunternehmergilt der Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer maximal 35 Euro) und fürvorsteuerabzugsberechtigte Unternehmerder Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer). Zudem besteht die Option einer pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent bei Geschenken an Mitarbeiter und Geschäftsfreunde.
Unverbindlicher Hinweis - keine steuerliche Beratung.